Von der Schule in den Beruf
Der Übertritt von der Schule in den Beruf ist ein wichtiger Meilenstein im Leben jedes Jugendlichen. Für Jugendliche mit Trisomie 21 ist dieser nicht immer ganz einfach. Sie benötigen besondere Begleitung. Die Kantone sind verpflichtet, Jugendlichen mit Behinderungen bis zum Abschluss der obligatorischen Schulpflicht und längstens bis zum 20. Altersjahr sonderpädagogische Unterstützung zu gewähren und sie soweit möglich integrativ zu schulen. Neben der Möglichkeit, die obligatorische Schulzeit zu verlängern, gibt es verschiedene Brückenangebote, welche den Jugendlichen den Übertritt erleichtern. Die Kantone bieten hier unterschiedliche Angebote an und auch die Finanzierung ist nicht überall gleich geregelt.
Menschen mit Behinderungen können eine Berufsausbildung machen, wenn sie Anforderungen des gewünschten Berufs erfüllen.
Die Bildungsverantwortlichen sind verpflichtet, gewisse Nachteilsausgleichsmassnahmen bereitzustellen. Dazu können beispielsweise eine individuelle Unterstützung, die Gewährung von zusätzlicher Zeit bei Prüfungen oder die Anpassung der Aufgaben gehören. Jugendliche mit Trisomie 21 sind jedoch meist nicht in der Lage, eine Berufsausbildung mit EFZ oder EBA abzuschliessen. Alternativen können eine praktische Ausbildung nach INSOS (PrA) oder eine IV-Anlehre sein. Diese dauern grundsätzlich zwei Jahre und werden in der Regel über eine berufliche Massnahme der IV finanziert.
Die IV übernimmt behinderungsbedingte Mehrkosten während der erstmaligen beruflichen Ausbildung. Wer diese Unterstützung in Anspruch nehmen will, sollte sich bei der IV frühzeitig für berufliche Massnahmen anmelden und wird bei der Berufswahl durch die Berufsberatung der IV begleitet.
Neben der IV-Berufsberatung gibt es weitere Organisationen, die bei der Berufswahl Unterstützung anbieten. Es empfiehlt sich, verschiedene Alternativen anzuschauen. Manchmal sind kreative eigene Lösungen gefragt.