Leitbild Inklusion
Menschen mit Behinderungen nehmen selbstbestimmt und ohne Barrieren an allen Lebensbereichen teil. In einer inklusiven Gesellschaft erleben Menschen mit Behinderungen echte Chancengleichheit mit Menschen ohne Behinderungen.
Sie werden gleichwertig, ohne Vorurteile, aber auch ohne falsche Rücksicht behandelt.
Die Vielfalt ist die Norm.
Insieme21 als Interessenvertreter von Menschen mit Trisomie 21 verfolgt konsequent die Ausgestaltung und Umsetzung des Leitbildes der Inklusion.
Inklusion ist an erster Stelle eine Sache der Einstellung – sie bedeutet eine Lebenseinstellung ohne Vorurteile. Auf der staatlichen und gesellschaftlichen Ebene werden die Eckpunkte in der UNO Behinderten-Konvention festgelegt.
Diese wurde durch die Schweiz am 15. April 2014 ratifiziert und ist damit in der Schweiz rechtsgültig. Durch die regionalen und föderalen Strukturen ist es in einem Land wie der Schweiz aber besonders schwierig, die Regeln nachhaltig umzusetzen. Was anderswo selbstverständlich ist, muss bei uns noch immer und immer wieder «erkämpft» werden. Dabei ist es wichtig, Inklusion nicht im Gegensatz zu einem kostenbewussten und wirtschaftlichen Denken zu verstehen, sondern klar zu sehen: Selbständigkeit und Inklusion sind auch nachhaltig und wirtschaftlich.
Inklusion ist ein Menschenrecht.
Aktuelle Beispiele aus den Regionen…
- Nummer 220, Februar 2021, Seite 4+5:
Inklusion – Weil es das Richtige ist, Nadine Maibach für VSOS - Nummer 221, April 221, Seite 21:
Integration mit Trisomie 21 – Das geht!, Nadine Maibach für VSOS - Nummer 222, Juni 2021, Seite 13 + 14:
Auf der Kriechspur unterwegs, Eric Scherer für VSOS - Nummer 223, September 2021, Seite 21 + 22:
Integration ist eine Denkweise, Andrea Kalsy für VSOS