Erwachsene Bezüger einer IV-Rente erhalten einen IV-Ausweis.
Seit Mai 2015 können auch Kinder und Erwachsene, welche eine Hilflosenentschädigung beziehen, einen IV-Ausweis beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie im IV-Rundschreiben Nr. 333.
Ausserdem gibt es den Ausserdem gibt es die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung der Schweizerischen Transportunternehmungen. In der Schweiz wohnhafte und ständig auf Begleitung angewiesene Personen mit Behinderung haben Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson. Die Begleitperson verpflichtet sich, der behinderten Person beim Ein- und Aussteigen sowie während der Reise behilflich zu sein.
Informationen zur Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung sind zu finden auf der Homepage der SBB.
Allgemeine Informationen für Reisende mit Behinderungen gibt es hier auf der Homepage der SBB.
Wenn eine Familie unterwegs ist, kann die Ausweiskarte mit der Juniorkarte kumuliert werden. Mindestens 1 Person muss aber immer zahlen bzw. einen gültigen Fahrausweis haben!
Für Vergünstigungen der Eintritte wie z.B. ins Theater, Museen, Schwimmbäder etc. kann dieser Ausweis gezeigt werden, wobei die Erfolgsquote in der Schweiz eher gering ist. In Skigebieten ist es z.T. möglich, Tageskarten für die Begleitperson gratis zu beziehen. In einigen anderen Ländern, z.B. Italien, erhält man deutlich öfter Ermässigungen.
Zuständig für die Herausgabe der Karte sind je nach Kanton unterschiedliche Stellen.
Das Vorgehen für das erstmalige Beantragen oder für die Erneuerung der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung wird hier beschrieben.
Die Ausgabe der Ausweiskarte wird neu auf dem SwissPass erfolgen.
Achtung: Aufgrund von Verzögerungen bei der technischen Umsetzung bleiben die aktuelle Begleitkarten (2017-2020) bis auf weiteres gültig. Die Migration der Begleitkarten auf die SwissPass-Karte startet 2022 und erfolgt gestaffelt nach Wohnkanton.